Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

outdoor inn GmbH & Co. KG
Sternwartestraße. 18 f
96515 Sonneberg

1. Abschluss eines Vertrages

Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren

Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen

Verpflichtungen einsteht.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Diese wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt 25 % vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 60,- €. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises.

3. Leistungen

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren

Leistungsbeschreibungen. Nebenabreden bedürfen einer

ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich

berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor

Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisenden vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die

vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, die bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wird, Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Leistungsänderung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Er hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen.

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim

Veranstalter. Wir können als Ersatz für unsere Aufwendungen und

Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich

entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des

Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen

Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert:

Nach Buchung 25 %

Bis 60. Tag vor Reiseantritt 50 %

Ab 30 Tage vor Reiseantritt 80 %

Ab 5 Tage vor Reiseantritt 100 %

Stornogebühren anderer im Angebot enthaltener Leistungsträger

(Hotels, Catering, Bus u. ä.) können von dieser Gliederung abweichen.

In diesem Fall gelten für den Kunden die Geschäftsbedingen der

jeweiligen Leistungsträger. Für Veranstaltungen die von

Standardprogrammen abweichen und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis maximal 50% des Reisepreises bei Rücktritt von der Buchung vor. Dies gilt unabhängig von der oben aufgeführten Gliederung. Nehmen Sie nach der Buchung Änderungen vor, können wir Ersatz für hierfür entstandene Mehrkosten verlangen.

Umbuchungen des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und

gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei

Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn der Dritte

besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme

gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den

Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als

Gesamtschuldner für entstandene Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um bereit gestellte Waren, Personal o.Ä. handelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die

Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig

stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass

die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte

Aufwendungen werden aber aufgerechnet.

Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer

ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, den

Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen, dieser Erhält den Reisepreis

unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn wir Ihnen

ein vergleichbares Angebot unterbreitet haben und sie davon keinen

Gebrauch machen.

8. Haftung des Veranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen

Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, stellt dies eine Fremdleistung dar, auf die wir Sie hinweisen, für die wir aber nicht haften. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmung dieser Unternehmen.

Die Teilnahme an unseren Angeboten, die mit besonderen Risiken

verbunden sind erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften in soweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe

verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen

unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer der nicht

vertragsgemäßen Erbringung der Leistung können Sie eine

Preisminderung verlangen. Leisten wir innerhalb einer angemessen

Frist keine Abhilfe können Sie den Vertrag schriftlich kündigen. Sie

können Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadensanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder

ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Alle Ansprüche gegen nicht vertragsgemäße Erbringung haben sie

innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglichen Leistungen gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung enden sollte.

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die

Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für

Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz

maßgeblich.